Der Kirchenrat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Kirchgemeinde und wird jeweils für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt.
Der Kirchenrat ist unter Vorbehalt der Rechte der Stimmberechtigten das zentrale Führungsorgan und trägt in diesem Rahmen die Gesamtverantwortung für die Kirchgemeinde (§ 87 Absatz 1 Kirchenverfassung). Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben:
- Führung der Verwaltung der Kirchgemeinde
- Verantwortung über die gesetzeskonforme Verwendung der Steuergelder. Darunter fallen neben den Ausgaben für Besoldungen und Entschädigungen auch der Unterhalt der Immobilien und Mobilien.
- Vorbereitung der Geschäfte der Kirchgemeindeversammlung und Ausführung ihrer Beschlüsse
- Verantwortung für die Finanz-, Aufgaben- und Investitionsplanung sowie für den Voranschlag und das Jahresprogramm
- Verantwortung für die Jahresrechnung und den Jahresbericht
- Gezielte Orientierung der Bevölkerung in geeigneter Form über wichtige Geschäfte und Beschlüsse
Die Mitglieder des Kirchenrats der Katholischen Kirchgemeinde Meierskappel:

Präsidium

Kirchmeier (Finanzen)

Mitglied (Bauwesen)

Mitglied (Aktuariat, Personal)

Mitglied (Pastoralraumleiterin)