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Kirchenrat

Der Kirchenrat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Kirchgemeinde und wird jeweils für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt.

Der Kirchenrat ist unter Vorbehalt der Rechte der Stimmberechtigten das zentrale Führungsorgan und trägt in diesem Rahmen die Gesamtverantwortung für die Kirchgemeinde (§ 87 Absatz 1 Kirchenverfassung). Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben:

  • Führung der Verwaltung der Kirchgemeinde
  • Verantwortung über die gesetzeskonforme Verwendung der Steuergelder. Darunter fallen neben den Ausgaben für Besoldungen und Entschädigungen auch der Unterhalt der Immobilien und Mobilien.
  • Vorbereitung der Geschäfte der Kirchgemeindeversammlung und Ausführung ihrer Beschlüsse
  • Verantwortung für die Finanz-, Aufgaben- und Investitionsplanung sowie für den Voranschlag und das Jahresprogramm
  • Verantwortung für die Jahresrechnung und den Jahresbericht
  • Gezielte Orientierung der Bevölkerung in geeigneter Form über wichtige Geschäfte und Beschlüsse

Die Mitglieder des Kirchenrats der Katholischen Kirchgemeinde Meierskappel:

Vakanz
Präsidium
Roman Ineichen
Kirchmeier (Finanzen)
Markus Kurmann
Mitglied (Bauwesen)
Emma Lang
Mitglied (Aktuariat, Personal)
Michèle Adam, Dr. theol.
Mitglied (Pastoralraumleiterin)